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Erweiterung der Deponie Eulingsberg
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(von der Fa.
Buderus Edelstahl in Wetzlar-Dalheim betrieben)
Hier finden Sie einige
der vom Regierungspräsidium Gießen veröffentlichten
Akten zum Verfahren:
Kurzbeschreibung
des Vorhabens
Quelle rp-giessen.hessen.de
Gesamt
Inhaltsverzeichnis der 7 Aktenodner
Quelle
rp-giessen.hessen.de Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Quelle
rp-giessen.hessen.de Die
Presseerklärung von Reine Luft für Wetzlar zur
Erweiterung der Deponie Eulingsberg
Presserklärung
von Reine Luft zur Erweiterung der Deponie Eulingsberg Den
durch die obengenannte Presseerklärung angestoßenen
Artikel der Wetzlarer Neuen Zeitung vom 05.06.2015
finden Sie unter www.mittelhessen.de
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Einwendungen und Stellungnahmen
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Fristgerecht wurden folgende Einwendungen beim
Regierungspräsidium in Gießen eingereicht:
Einwendungen
zur Deponie Eulingsberg von Reine Luft fuer Wetzlar
e.V.
Korrektur
der Einwendungen zur Deponie Eulingsberg von Reine
Luft fuer Wetzlar e.V.
Stellungnahme
der anerkannten Naturschutzverbaende
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Erörterungstermin des RP Gießen am 20.07.2015 von
9:30 - 18:00 (Uhr (ggfs. 19:00 Uhr)
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Informationen vom RP zum Erörterungstermin
Quelle :
www.rp-giessen.hessen.de Öffentliche
Bekanntmachungen
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Bürgerinitiative in Klein-Altenstädten
gegründet !
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In Klein-Altenstädten wurde die Bürgerinitiative
"Pro Klein-Altenstädten" gegründet!
Zur Kontaktaufnahme steht die folgende e-mail Adresse:
prokleinaltenstaedten@orbus.de
zur Verfügung.
Termine:
Donnerstag 13.10.2015
um 19:30
Uhr Treffen im Gasthaus Zipp in Klein-Altenstädten.
Thema: "Bericht über das Gespräch beim HMU, Diskussion und
Bewertung der Ergebnisse".
Bild
der Guppe vor dem HMU
und ein
weiteres Bild der Gruppe vor dem HMU
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Lärmaktionsplan Hessen-Entwurf 2.Stufe
Öffentlichkeitsbeteiligung
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Teilplan Straßenverkehr
Regierungsbezirk Giessen (Stand 20.5.2015)
veröffentlicht.
Hierzu können bis zum 27.09.2015
Stellungnahmen z.B. beim RP-Giessen abgegeben werden.
Quelle:
www.rp-giessen.hessen.de Öffentliche
Bekanntmachungen / Lärmaktionsplan
Eine Reihe von Dokumenten steht dort
zum Download bereit.
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IKEA |
Der Bauantrag für den geplanten IKEA Markt wurde von
IKEA bei der Stadt Wetzlar eingereicht.
Bauantrag und dazugehörige Unterlagen waren im Stadtbüro
einzusehen.
Das Anfertigen von Kopien der Unterlagen war nicht
möglich.
IKEA hatte auf Anfrage die von uns benötigten
Gutachten zur Verfügung gestellt.
Nach der Durchsicht der Dokumente und mehreren
Akteneinsichten im Stadtbüro der Stadt Wetzlar wurde
eine Stellungnahme an IKEA und an das Baudezernat der
Stadt Wetzlar übermittelt.
Anlässlich der IKEA Informationsveranstaltung am
24.9.2015 um 16:30 Uhr im Nachbarschaftszentrum in
Wetzlar - Niedergirmes besteht die Möglichkeit der
Diskussion unserer Stellungnahme zur
Luftschadstoffbelastung und zur Schall-Emission mit den
jeweiligen Gutachtern.
Auf einer Stellwand wurden die Erkenntnisse aus den
Gutachten und der Akteneinsicht visualisiert!
Hier
ein Bild der Stellwand mit den Umweltthemen:
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Geruchsbelästigung, was tun?
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Wem die Wetzlarer Luft im ureigensten Sinne des Wortes stinkt, kann dies der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Gießen, mitteilen. Hier gibt es das Erfassungsformular zum Nachweis von Geruchsbelästigungen und hier die Erläuterungen zur Erfassung.
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Luftreinhalteplan Erste
Fortschreibung
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Luftreinhalteplan Lahn Dill
https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/HMUELV/1_fortschreibung_luftreinhalteplan_gebiet_lahn-dillw.pdf
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Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan-Entwurf
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Naturschutzverbände
Mehr Infos zur Aktion und zur Feinstaub-Situation in Wetzlar
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Mitgliederversammlung
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Den Termin der
nächsten Mitgliederversammlung finden Sie in Kürze hier
!
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Mitgliederbrief
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Den nächsten Mitgliederbrief erhalten Sie mit der
Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung
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Gemeinnützigkeit für "Reine Luft
für Wetzlar" e.V.
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Der aus der Bürgerinitiative
hervorgengene Verein "Reine Luft für Wetzlar" wurde
am 4.4.2007 auf dem Registerblatt VR 4073 beim Amtsgericht Wetzlar ins
Vereinsregister eingetragen.
Die Geschäftsräume befinden sich in
35576 Wetzlar, Schwalbengraben 20.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit war schon vorher durch das Finanzamt Wetzlar vorläufig erfolgt. Der Verein ist dadurch berechtigt, unter der
IBAN DE75
5155 0035 0002 0286 03
bei der Sparkasse Wetzlar,
Spenden oder Sponsorengelder für die Erfüllung seiner
satzungsmäßigen Zwecke anzunehmen und dafür Spendenbescheinigungen auszustellen.
Folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke wurden als
gemeinnützig
von der Finanzverwaltung anerkannt: Öffentliche Gesundheitspflege und Umweltschutz.
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Bürgerinitiative "Reine Luft
für Wetzlar" gründet Verein
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Nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile hat
die Koordinationsgruppe der Bürgerinitiative „Reine Luft für Wetzlar“ am 2.2.2007 den Verein „Reine Luft für Wetzlar e.V.“ gegründet. Die
Gründungsmitglieder beschlossen, dass der Verein im Register einzutragen ist,
die Prüfung der Gemeinnützigkeit wurde bereits bei der Finanzverwaltung
beantragt. Die Gründung des Vereins erlaubt der Bürgerinitiative u.a. als
juristische Person zu handeln und nach Prüfung der Gemeinnützigkeit
Spendenbescheinigungen auszustellen. Dem achtköpfigen Vorstand gehören
Mitglieder der bisherigen Koordinationsgruppe an. Der Jahresbeitrag wurde mit
einem Euro pro Monat bewußt niedrig gehalten um möglichst vielen Bürgen den
Eintritt zu ermöglichen. Es wird aber auch künftig möglich sein in der
Bürgerinitiative mitzuarbeiten ohne Mitglied des Vereins zu sein.
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